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Sie sind selbstständige Handwerksmeisterin oder selbstständiger Handwerksmeister oder in leitender Funktion in einem Handwerksunternehmen tätig, bestrebt, sich über die eigene Arbeit hinaus für das Handwerk einzusetzen und nicht älter als 45 Jahre?

Dann sollten Sie einem Juniorenkreis des Handwerks beitreten. Indem Sie das folgende Formular abschicken, erkennen Sie unsere Satzung an.